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Elektronische Registrierkasse im Food Truck - Brauche ich sie wirklich?

Stand 2026 – Alle wichtigen Infos für dein Streetfood-Business

 19.10.2022 / aktualisiert am 03.02.2026

Zahlung mit Karte wird an einem elektronischen Kassensystem ausgeführt

Viele Food-Trucker fragen sich: Brauche ich heutzutage eine elektronische Registrierkasse oder reicht eine einfache offene Ladenkasse?

Die Antwort lässt sich nicht pauschal mit "Ja" oder "Nein" beantworten – denn es geht zum einen um gesetzliche Vorgaben, zum anderen um wirtschaftliche Realität im Jahr 2026.

Noch keine generelle Registrierkassenpflicht – aber in Sicht

Aktuell gibt es in Deutschland noch keine generelle Pflicht, zwingend eine Registrierkasse zu nutzen.

Das heißt: Du kannst weiterhin eine offene Ladenkasse führen, bei der du Einnahmen in einem Kassenbuch dokumentierst und Tagesendbestände manuell erfasst, ohne jeden Verkauf einzeln digital zu erfassen.

Eine offene Ladenkasse ist gesetzlich erlaubt, und es besteht keine allgemeine Verpflichtung, eine elektronische Kasse einzusetzen.

Allerdings plant die Bundesregierung laut Koalitionsvertrag eine Registrierkassenpflicht ab dem 1. Januar 2027 für Unternehmen mit einem Jahresumsatz von mehr als ca. 100.000 €. Diese Regelung ist derzeit noch nicht verabschiedet, könnte aber schon bald greifen.

TSE – technische Sicherheitseinrichtung ist Pflicht für elektronische Kassensysteme

Wenn du dich für eine elektronische Registrierkasse oder ein Kassensystem entscheidest, musst du zwingend auf bestimmte Vorgaben achten:

Technische Sicherheitseinrichtung (TSE):

Seit dem 1. Januar 2020 gilt, dass alle elektronischen Kassen in Deutschland mit einer BSI-zertifizierten TSE ausgestattet sein müssen, die alle Transaktionen manipulationssicher aufzeichnet.

Diese Pflicht gilt auch für mobile Kassensysteme, Apps oder Tablets, die als Kasse genutzt werden.

Meldepflicht an das Finanzamt:

Seit 2025 gilt eine Pflicht, jedes elektronische Kassensystem beim zuständigen Finanzamt zu melden (z. B. über das ELSTER-Portal).

Belegausgabepflicht:

Wenn du eine elektronische Kasse nutzt, musst du für jede Transaktion einen Beleg ausgeben – entweder physisch oder digital (z. B. per SMS/E-Mail).

Offene Ladenkasse – weiterhin erlaubt, aber mit Pflichten

Auch im Jahr 2026 darfst du noch eine sogenannte offene Ladenkasse verwenden – also eine handgeführte Kassenführung ohne digitale Aufzeichnung. Das ist weiterhin gesetzlich zulässig, auch in der Gastronomie.

Allerdings gilt dabei:

  • Einnahmen und Ausgaben müssen nachvollziehbar und korrekt ins Kassenbuch eingetragen werden.
  • Du musst jederzeit einen Kassensturz machen können, damit bei einer Prüfung durch das Finanzamt alles nachvollziehbar ist.
  • Bei einer unangekündigten Kassennachschau kann das Finanzamt die Handaufzeichnungen plausibilisieren – und fehlende Nachvollziehbarkeit kann Nachteile bringen.

Kurz gesagt: Offene Ladenkasse ist noch erlaubt, aber sie ist gleichzeitig auch arbeitsintensiv, risikobehaftet und nicht fälschungssicher, was bei Prüfungen unangenehm werden kann.

Bargeld allein – wirtschaftlich gesehen meist nicht mehr zeitgemäß

Reines Bargeld ist zwar rechtlich weiterhin zulässig, aber wirtschaftlich in vielen Situationen nicht mehr sinnvoll.

Nachteile von Bargeld-Only im Foodtruck

  • Immer mehr Kunden wollen mit Karte zahlen, insbesondere in urbanen Gebieten.
  • Kleine Beträge werden heute fast genauso oft kontaktlos wie bar bezahlt.

Bargeldhandling bedeutet:

  • mehr Aufwand beim Einzahlen
  • Risiko von Fehlern bei der Zählung
  • höhere Manipulationsrisiken

Bei Veranstaltungen ist Kartenzahlung oft Erwartung der Besucher.

Kurzum: Nur mit Bargeld zu arbeiten kann dich wirtschaftlich ausbremsen, weil du Umsätze verlierst, die du mit Kartenzahlung hättest einfangen können.

Empfehlung: Elektronisches System mit TSE – auch für kleine Trucks

Auch wenn du aktuell noch keine Registrierkassenpflicht hast, ist ein elektronisches System mit TSE aus mehreren Gründen sinnvoll:

  • Du erfüllst alle aktuellen gesetzlichen Vorgaben (TSE, Belege, Meldepflicht).
  • Du hast jederzeit saubere, manipulationssichere Aufzeichnungen.
  • Du kannst Bargeld + Kartenzahlung parallel anbieten (= mehr Umsatz).
  • Du bist bereits bestens aufgestellt, wenn ab 2027 eine Registrierkassenpflicht kommt.

Es gibt heute viele mobile POS-Systeme, die genau für Foodtrucks passen:

  • Tablet + App-Kasse
  • Cloud-TSE statt teurer Hardware
  • integrierte Karten-Terminals
  • automatische Belegerstellung

Dadurch entfällt der häufig träge manuelle Aufwand einer offenen Ladenkasse – und du machst deinen Checkout fit für 2026 und darüber hinaus.

Fazit – Praxischeck für Foodtrucker

Rein rechtlich: Offene Ladenkasse ist derzeit noch erlaubt, und du darfst weiterhin Bargeld verwenden.

Technisch: Wenn du ein elektronisches Kassensystem nutzt, braucht es eine TSE und du musst es beim Finanzamt melden.

Zukunft: Ab 2027 könnte eine allgemeine Registrierkassenpflicht (§146a AO) kommen – vorbeugen lohnt sich.

Wirtschaftlich: Nur mit Bargeld = Umsatzpotenzial verschenkt. Kartenzahlung + elektronische Systeme sind heute Standard und in vielen Zielgruppen erwartet.

Mein Tipp als Foodtrucker: Setze auf ein modernes, TSE-zertifiziertes Kassensystem, biete Kartenzahlung an und mache dir deine Kasse nicht unnötig schwer. So bist du gesetzlich konform, zukunftssicher und maximierst gleichzeitig deinen Umsatz.

Nicht nur gesetzlich korrekt – sondern wirtschaftlich sinnvoll

Gesetze geben den Rahmen vor.

Ob dein Food-Truck-Business darin entspannt oder permanent unter Druck läuft, entscheidest du selbst.

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Quellen: Artikel vom BR , Kassensicherungsverordnung , Kassenbuchführung

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